Jahreslohnzettel L16: Änderungen ab 2026
Mit 1. Jänner 2026 treten wichtige Änderungen beim Lohnzettel (L16) in Kraft. Die Anpassungen sollen die Datenübermittlung an Finanzverwaltung und Sozialversicherung vereinheitlichen und für mehr Transparenz bei steuerfreien und beitragsfreien Bezügen sorgen.
Ein zentraler Punkt betrifft die genauere Erfassung von Mitarbeiterrabatten. Diese müssen künftig detailliert aufgezeichnet und im Lohnzettel gesondert ausgewiesen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass steuerfreie Vorteile aus dem Dienstverhältnis – etwa Preisnachlässe auf Waren oder Dienstleistungen des eigenen Unternehmens – korrekt dokumentiert und nachvollziehbar sind. Arbeitgeber:innen müssen daher ihre internen Aufzeichnungen anpassen und sicherstellen, dass alle gewährten Rabatte eindeutig den jeweiligen Mitarbeiter:innen zugeordnet werden können.
Darüber hinaus werden neue Kennzahlen eingeführt, um steuerfreie Zulagen, Prämien und Sachbezüge besser abbilden zu können. Bestehende Felder werden teilweise zusammengeführt oder umbenannt, um die elektronische Übermittlung über ELDA und FinanzOnline zu vereinfachen. Durch zusätzliche Plausibilitätsprüfungen sollen fehlerhafte oder unvollständige Meldungen künftig automatisch erkannt werden.
Für Unternehmen bedeutet das, dass sie ihre Lohnverrechnungssoftware und internen Abläufe rechtzeitig überprüfen sollten. Besonders wichtig ist, dass Mitarbeiterrabatte, steuerfreie Bezüge und Sonderzahlungen künftig eindeutig erfasst und richtig zugeordnet werden. Eine enge Abstimmung zwischen Personalverrechnung und IT ist empfehlenswert, um die neuen Anforderungen ab 2026 ohne Mehraufwand umzusetzen.
