prägnante Steuertipps zum Jahresende

Absetzbare Betriebsausgaben durch Öffitickets

Sie arbeiten regelmäßig von zuhause und nutzen Öffis für Ihre betrieblichen Fahrten? Dann sollten Sie diese Steuervorteile zum Jahresende unbedingt nutzen!

Das Arbeitsplatzpauschale bringt bis zu € 1.200 jährlich, wenn kein anderer Arbeitsraum zur Verfügung steht. Zusätzlich können Selbständige seit 2023 ganze 50 % der Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten als Betriebsausgabe absetzen – auch bei Pauschalierung! Prüfen Sie jetzt Ihre Belege und sichern Sie sich diese Vorteile für 2025.

 

 

Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung

Sie sind Gewerbetreibender oder Arzt und Ihre Einkünfte sowie Umsätze liegen 2025 unter den Grenzwerten? Dann können Sie noch bis 31.12.2025 die Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung (GSVG) rückwirkend für das laufende Jahr beantragen!

Die GSVG-Befreiung gilt für steuerpflichtige Einkünfte bis maximal € 6.613,20 und einen Jahresumsatz bis € 55.000 aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten.

Antragsberechtigt sind:

  • Jungunternehmer (max. 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten 5 Jahren, unter 57 Jahre)
  • Personen ab 60 Jahren
  • Männer/Frauen zwischen 57 und 60 Jahren, sofern in den letzten 5 Jahren die Grenzwerte nicht überschritten wurden

Auch während Kinderbetreuungsgeldbezug oder Teilversicherung in der Kindererziehung ist die Befreiung möglich, solange die monatlichen Einkünfte max. € 551,10 und der Umsatz max. € 4.583,33 beträgt.

Wichtig: Der Antrag muss spätestens am 31.12.2025 bei der SVS eingelangt sein! Bei bereits bezogenen Leistungen aus der Krankenversicherung gilt die Befreiung erst ab Antragseingang.

Jetzt prüfen, ob Sie profitieren können und rechtzeitig handeln!

 

 

Kleinunternehmerregelung in anderen EU-Mitgliedstaaten

Sie sind österreichischer Unternehmer mit Umsätzen in mehreren EU-Ländern? Seit 2025 können Sie die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung erstmals auch in anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen!

Voraussetzung: Ihr EU-weiter Jahresumsatz darf im laufenden und im vorangegangenen Jahr € 100.000 nicht überschreiten. Der Antrag wird im eigenen Ansässigkeitsstaat gestellt – dabei geben Sie die gewünschten EU-Länder an. Erfüllen Sie die jeweiligen nationalen Voraussetzungen, erhalten Sie eine spezielle Kleinunternehmer-Identifikationsnummer („AT-…-EX“). Achtung: Überschreiten Sie den Schwellenwert oder die nationale Grenze, endet die Befreiung!

Nutzen Sie diese neue Möglichkeit für Ihre Steuerplanung 2025 und prüfen Sie rechtzeitig Ihre Umsätze in der EU!