Herbst-Update: neue Regeln im Zahlungsverkehr & Infos zu EBICS
Neue Regelungen für den Zahlungsverkehr und EBICS stehen bevor. Unternehmer in Österreich sollten sich vorbereiten, um von den Vorteilen zu profitieren und Fehler zu vermeiden.
Wichtige Änderungen bei Zahlungen ab 9.10.2025
Ab dem 9. Oktober 2025 wird die Einführung von Echtzeitzahlungen und der vorgeschriebene IBAN-Namenabgleich den Zahlungsverkehr grundlegend verändern. Echtzeitüberweisungen müssen künftig innerhalb von zehn Sekunden erfolgen, unabhängig von Geschäftszeiten. Dies stärkt die Liquidität von Unternehmen und reduziert Verzögerungen im Cashflow. Der IBAN-Check sorgt dafür, dass der Name des Empfängers automatisch mit der angegebenen IBAN abgeglichen wird. Liegt eine Diskrepanz vor, erhält der Zahler eine Warnung, die Fehler und Betrug vorbeugt. Dies minimiert das Risiko von Fehlüberweisungen erheblich, während die Nutzungsgebühren sich nicht erhöhen.
Die Regelungen zur starken Authentifizierung bleiben bestehen, mit Ausnahmen für kontaktlose Zahlungen bis 50 € und Kleinbeträge unter 30 €. Sammelüberweisungen, z. B. Gehaltszahlungen, sind ebenfalls von der Empfängerprüfung ausgenommen, was den Administrationsaufwand für Unternehmen reduziert.
Für eine reibungslose Umstellung empfiehlt sich nicht nur die Überprüfung bestehender Zahlungssysteme, sondern auch die Nutzung von QR-Codes auf Rechnungen, um korrekte Daten sicherzustellen. Dies bildet eine nahtlose Grundlage für die bevorstehende EBICS-Umstellung.
EBICS 3.0 und seine Bedeutung
Die Einführung von EBICS 3.0 erfüllt wesentliche Anforderungen im Zuge der regulatorischen und technischen Anpassung des Zahlungsverkehrs in Österreich. Der neue Standard ersetzt das veraltete MBS-Protokoll und schafft eine Grundlage für einen harmonisierten, sicheren und effizienten Zahlungsverkehr im Euro-Zahlungsraum. Ab dem 08.10.2025 wird MBS vollständig abgeschaltet — Firmenkunden müssen notwendige Schritte zur Umstellung rechtzeitig vollziehen, um weiterhin Zugriff auf Bankdienste wie Überweisungen, Kontoauszüge und VEU zu gewährleisten.
EBICS 3.0 setzt auf modernere Sicherheitsmechanismen und erfüllt strenge Anforderungen der Zwei-Faktor-Authentifizierung. Dadurch wird eine Kombination aus Wissen (z.B. PIN), Besitz (z.B: Smartphone) und Inhärenz (z.B. Fingerabdruck) notwendig, um Transaktionen sicher durchzuführen und Datenverlust sowie Betrug effektiv zu minimieren.
Unternehmen sollten technische Anpassungen ihrer Banking-Software vorsehen und die neuen Funktionen von EBICS 3.0 optimal nutzen, um internationale Zahlungen reibungslos abzuwickeln und der Zahlungsdienstegesetzgebung (ZaDiG 2018) gerecht zu werden. Der Zeitplan bis zur endgültigen Umstellung lässt keine Flexibilität zu; es bleibt deshalb essenziell, frühzeitig zu handeln.
2-Faktor-Authentifizierung in FinanzOnline
Der Einstieg in FinanzOnline ist weiterhin mit ID Austria oder mit Benutzername und Passwort möglich. Die Nutzung der ID Austria bleibt freiwillig. Ab 1. Oktober 2025 tritt jedoch eine wichtige Neuerung in Kraft: Wer sich mit Benutzername und Passwort anmeldet, muss zusätzlich eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) verwenden. Seit 5. Februar 2025 läuft bereits eine Testphase, in der beim Login ein Hinweisfenster zur Einrichtung der 2FA erscheint. Dieses kann bis 1. Oktober noch übersprungen werden, danach nicht mehr.
Die 2FA funktioniert ganz einfach: Neben dem Passwort wird ein Sicherheitscode aus einer Authenticator-App benötigt. Solche Apps gibt es kostenlos für Smartphone und Computer, sodass kein Handy zwingend erforderlich ist.
Falls Sie noch keine Zugangsdaten für FinanzOnline besitzen und auch keine ID Austria haben, können diese mit dem Formular FON1 beim Finanzamt beantragt werden. Die Anmeldung kann auch von Ihrer Steuerberatungskanzlei übernommen werden. Haben Sie Ihr Passwort vergessen, lässt es sich direkt auf der Login-Seite zurücksetzen. Nach dreimaliger Falscheingabe wird der Zugang gesperrt, kann aber ebenfalls online auf ein Start-Passwort zurückgesetzt werden. Neue Zugangsdaten sind jederzeit über das Formular FON1 erhältlich.
Damit Sie weiterhin sicher und bequem arbeiten können, bereiten Sie sich bitte rechtzeitig auf die Änderungen bei FinanzOnline und im Zahlungsverkehr vor!