Änderungen bei der Nutzung von Registrierkassen

Digitaler Beleg ab Oktober 2026

Ab 1. Oktober 2026 darf der Registrierkassenbeleg auch elektronisch bereitgestellt werden (§ 132a BAO iVm RKSV). Der Beleg kann z.B. per QR-Code zum Download angeboten werden und ersetzt damit die klassische Zettelwirtschaft.

Auf Verlangen des Kunden oder der Finanzverwaltung ist weiterhin ein Papierbeleg auszugeben. Für digitale Belege gilt keine Betragsobergrenze.

Tipp: Klären Sie rechtzeitig mit Ihrem Registrierkassen-Anbieter, wie die digitale Belegausgabe technisch umgesetzt werden kann.

Fun Fact: Die Bundesregierung prüft derzeit eine Beleglotterie zur Förderung der Belegannahme. Geplant sind monatlich 100 Gewinne zu je 2.500 Euro sowie zweimal jährlich je 250.000 Euro.


Erhöhung der Umsatzgrenze bei Verkäufen im Freien

Die sogenannte „Kalte-Hände-Regelung“ (§ 131 Abs 4 BAO) befreit Unternehmer von der Registrierkassenpflicht bei Umsätzen im Freien (z.B. Märkte, Straßenverkauf), solange eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschritten wird.

  • bis 2025: 30.000 Euro Jahresumsatz
  • ab 1.1.2026: 45.000 Euro Jahresumsatz

In diesen Fällen genügt eine Kassasturzermittlung, Einzelaufzeichnungen und Belegerteilung sind nicht erforderlich.

Die Regelung gilt auch für Alm-, Berg-, Ski- und Schutzhütten, Buschenschänken mit maximal 14 Betriebstagen sowie Kantinen gemeinnütziger Vereine.


15-Warengruppen-Regelung nun dauerhaft

Die Vereinfachung für kleine Händler ohne Scannerkasse wird ins Dauerrecht übernommen (§ 132a BAO, RKSV).

Statt Einzelartikeln dürfen weiterhin Sammelbegriffe wie „Getränke“, „Obst“ oder „Backwaren“ verwendet werden, sofern das Sortiment vorab in maximal 15 Warengruppen eingeteilt wird.


Bestimmte Signaturkarten ab Juni 2027 ungültig

Das BMF hat bekanntgegeben, dass die Chips ACOS-ID 2.1 und ATOS CardOS 5.3 Sicherheitslücken aufweisen. Betroffene Registrierkassen dürfen ab Juni 2027 nicht mehr verwendet werden (RKSV).

Nicht updatefähige Kassensysteme müssen rechtzeitig ersetzt werden.

Tipp: Prüfen Sie frühzeitig mit Ihrem Kassenhersteller, ob Ihre Registrierkasse betroffen ist. Aufgrund möglicher Lieferengpässe ist eine rechtzeitige Planung dringend empfohlen.